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Das private Baurecht ist im Wesentlichen geprägt von den am Bau auftretenden Mängeln. Hier stehen sich oft Bauherr, Bauunternehmer und Architekt gegenüber, ohne zu einer Lösung der anstehenden Probleme zu kommen. Der Bauherr will wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Mängel den ausstehenden Werklohn des Bauunternehmers nicht begleichen. Der Bauunternehmer hingegen sieht aus seiner Sicht keine Mängel und möchte für seine Tätigkeit bezahlt werden. Dem Architekten gelingt es oft nicht, hier eine Lösung herbeizuführen. Ihm selbst werden vom Bauherrn und vom Bauunternehmer Vorwürfe hinsichtlich seiner baubegleitenden Tätigkeit und Bauplanung gemacht. So führen diese Baumängel oft zu langwierigen und für die Parteien oft negativen Folgen. Der Bauunternehmer erhält oft über Jahre hinweg keinen Werklohn. Der Bauherr läuft Gefahr, bei Nichtvorhandensein der von ihm gerügten Mängel in einem Verfahren zur Zahlung des Werklohnes nebst hoher gesetzlicher Zinsen verurteilt zu werden. Zudem besteht für beide Parteien die Gefahr von erheblichen Gutachtergebühren, die im gerichtlichen Verfahren entstehen. So empfiehlt es sich, diese Streitigkeiten um Mängel möglichst unverzüglich einvernehmlich zu beenden. Hierzu kann ein auf das Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt aus seinen Erfahrungen und rechtlichen Kenntnissen entscheidend beitragen. Insofern ist die außergerichtliche Tätigkeit des erfahrenen Baurechtsanwaltes von erheblicher Bedeutung. Soweit es nicht zu einer Einigung kommt, hat der Baurechtsanwalt die Mandanten bei ihren Ansprüchen im gerichtlichen Verfahren zu unterstützen. Dies gilt für:
Den Bauunternehmer und Architekten auf der anderen Seite unterstützen wir in der Durchsetzung (außergerichtlich und gerichtlich) seiner Werklohn- bzw. Architektenhonorarforderung.
Seit Gründung der Sozietät waren wir umfangreich im Bau- und Architektenrecht tätig und sowohl für den Bauherren als auch Unternehmer und Architekten erfolgreich tätig.
Sie können auch bereits vor Eingehen eines Bauvertrages und/oder Architektenvertrages unsere beratende Tätigkeit in Anspruch nehmen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Bauvorhaben. Sie werden dazu auch beraten, welche Form von Verträgen für Sie am besten Ihren Vorstellungen entspricht und die ihnen rechtliche Vorteile verschafft.
Wir beraten Sie ferner über die Zulässigkeit von Architektenhonoraren und Abrechnungsproblemen bei Handwerkerrechnungen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts hilfreich zur Seite, insbesondere durch unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jürgen Warmbold. Sprechen Sie uns gerne an.