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Das Internetrecht (auch: Onlinerecht genannt) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das Internetrecht.
Aufgrund der Vielfalt der einschlägigen Normen ist der Verbraucher mit dem Internetrecht schnell überfordert und benötigt einen Fachmann der Licht in den Paragraphendschungel bringt. Rechtsanwalt Johannes Warmbold hat die Zusatzausbildung "Informations- und Medienrecht" an der Westfälischen Wilhelms Universität erfolgreich absolviert. Diese Zusatzausbildung wird und wurde durch Prof. Dr. Hoeren und Prof. Dr. Holznagel angeboten und durchgeführt; anerkannten Spezialisten auf diesem Gebiet.
Gerne stehen wir Ihnen mit unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich Internetrecht hilfreich zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.